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<Stipendien>
Vielfach werden Doktorarbeiten in Verbindung mit Stipendien
bzw. Finanzierungsmöglichkeiten angeboten. Doch was
genau verbirgt sich hinter dieser Förderung? Was muß
zurückgezahlt, was geleistet werden?
Hier einige erste Tips, worauf zu achten ist, welche Gefahren
im Kleingedruckten stecken, welche Pflichten Ihr eingeht
und welche Rechte man bekommt.
Zunächst wird unterschieden zwischen Förderprogrammen
(BaFöG, NaFöG etc) und Stipendien.
Förderprogramme sind meist staatliche
Zuschüsse, die zu einem Teil zurückgezahlt werden
müssen. Anträge werden vom Doktoranden selbst
verfasst (siehe Guide) und mit Gutachten etc. beim entsprechenden
Büro eingereicht. Förderprogramme stehen zu Beginn
einer Doktorarbeit nicht fest, es kann lediglich eine Förderung
beantragt werden. Ob diese jedoch durchgesetzt wird, wird
von Fall zu Fall entschieden (die Anzahl der "Geförderten"
ist begrenzt, es wird nach Abschlußnote und Themenaktualität
ausgewählt). Weiterhin kann z.B. NaFöG nicht bei
einer Dissertation, die parallel zum Studium angefertigt
wird, beantragt werden.
Stipendien hingegen werden im Normalfall
bereits bei Vergabe einer Doktorarbeit als "Vorteil"
mit angegeben. Das Geld kommt von an dem Projekt interessierten/involvierten
Partnern oder großen Konzernen/Firmen; der Betrag
muß zu keinem Teil zurückgezahlt werden und steht
normalerweise über einen festen Zeitraum zur Verfügung.
Umfang und Dauer des Stipendiums sollten von Doktorvater/Betreuer
klar eingegrenzt werden, um evtl. Unannehmlichkeiten (nach
1/4 der Arbeit bleibt das Geld weg) bereits im Vorfeld zu
verhindern. Ebenfalls muß vertraglich festgehalten
werden, welche Gegenleistungen vom Doktorand erwartet werden
und wann diese dem Stifter vorgelegt werden müssen.
Des weiteren können Stipendien auch während einer
laufenden Arbeit beantragt werden, da diverse Stiftungen
zu bestimmten Themen regelmäßig Stipendien und
Förderpreise ausschreiben.
Entsprechende Links findet ihr in der Link-Sektion unter
Förderprogramme
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